Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz. Es ist ein großer Schritt hin zu einer digitalen Welt, die für alle zugänglich ist. Dieses Gesetz betrifft unter anderem Betreiber von Websites und mobilen Apps.
Genauere Infos rundum das Gesetz finden Sie auf der Seite der österreichischen Wirtschaftskammer: https://www.wko.at/ce-kennzeichnung-normen/informationen-zum-barrierefreiheitsgesetz
Wen betrifft das Gesetz?
Das Gesetz richtet sich an verschiedene Gruppen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten oder verwalten. Dazu gehören:
- Unternehmen: Betreiber von Websites, Onlineshops und Apps, wie z. B. große E-Commerce-Plattformen, Dienstleister oder kleinere Geschäfte mit einer Onlinepräsenz.
- Öffentliche Stellen: Ämter, Behörden, Schulen und andere Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
- Dienstleister: Anbieter von Online-Banking, Ticketbuchungen, e-Learning oder anderen digitalen Diensten.
Unternehmen, die ihre Zielgruppe erweitern oder rechtliche Risiken vermeiden möchten, sollten handeln. Kleine Unternehmen (KMUs) sind teilweise ausgenommen, sofern sie bestimmte Umsatz- oder Mitarbeitergrenzen nicht überschreiten. Dennoch ist Barrierefreiheit eine Chance, um für alle Kunden zugänglich zu sein und sich positiv von der Konkurrenz abzuheben.
Warum ist das wichtig?
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – auch jene mit Behinderungen – digitale Inhalte problemlos nutzen können. Das Gesetz stellt sicher, dass niemand aufgrund von Hürden im Internet ausgeschlossen wird. Es betrifft Menschen mit Einschränkungen beim Sehen, Hören oder der Motorik. Gleichzeitig profitieren alle Nutzer:innen von klaren Strukturen, guten Kontrasten und einer einfachen Bedienbarkeit.
Was ist Barrierefreiheit im digitalen Bereich?
Eine barrierefreie Website oder mobile Anwendung ist so gestaltet, dass sie für alle Menschen gut nutzbar ist – unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Barrieren können beispielsweise sein:
- Fehlende Alternativtexte bei Bildern
- Unlogische Überschriftenstrukturen
- Zu geringe Farbkontraste
- Zu komplexe Sprache
- Inhalte, die nicht von assistierenden Technologien wie Screenreadern interpretiert werden können
WCAG-Standards als Grundlage
Die Anforderungen basieren auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA. Diese Standards helfen dabei, Inhalte so zu gestalten, dass sie:
- Wahrnehmbar sind: Inhalte müssen auch dann wahrgenommen werden können, wenn ein Sinn fehlt. Beispielsweise benötigen Bilder Alternativtexte und Videos Untertitel.
- Bedienbar sind: Nutzer:innen müssen die Website auch ohne Maus, z. B. nur mit der Tastatur, bedienen können.
- Verständlich sind: Inhalte und Navigation müssen klar strukturiert und einfach gehalten sein.
- Robust sind: Inhalte sollten von verschiedenen Browsern und assistierenden Technologien wie Screenreadern interpretiert werden können.
Die WCAG gibt es in verschiedenen Leveln (A, AA, AAA). Gesetzlich gefordert ist Konformität mit Level AA der Version 2.1.
Welche Maßnahmen sind notwendig?
Die Maßnahmen, die zur Erfüllung der Barriereanforderungen notwendig sind, finden sich detailliert in der folgenden Checkliste. Diese orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und stellt sicher, dass Websites barrierefrei gestaltet werden.
Klicke auf den Button und erhalte die Checkliste für barrierefreie Webseiten
Fazit
Das neue Barrierefreiheitsgesetz ist eine Chance, das Internet für alle nutzbarer zu machen. Unternehmer und öffentliche Stellen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Inhalte anzupassen. Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Zeichen von Verantwortung und Fortschritt. Zudem hilft sie Unternehmen und Organisationen, neue Kundengruppen zu erschließen und sich als innovativ und inklusiv zu positionieren.
Haftungsausschluss: Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen dienen lediglich als allgemeine Empfehlungen und stellen keine rechtliche Beratung dar. Ich übernehme keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte. Da ich kein Jurist bin, sollten alle rechtlichen Fragestellungen und die konkrete Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes mit einem qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten auf diesem Gebiet geklärt werden. Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen des Gesetzes je nach Einzelfall variieren können.